Unsere Umfrage:
| Qualifizierung von Jugendhilfeausschüssen |
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Um als Mitglied des Jugendhilfeausschusses langfristige Ziele diskutieren, Konzepte entwickeln und strategisch steuern zu können, ist eine sinnvolle und gut aufbereitete Informationsversorgung in Form eines Berichtswesens und/oder einer Sozialberichterstattung seitens der Verwaltung des Jugendamtes notwendig. Diese Informationsversorgung der Mitglieder ist Teil von Jugendhilfeplanung. Sie versucht, sinnvolle Entscheidungsgrundlagen und Handlungsalternativen bereitzustellen. Damit darüber hinaus die Mitglieder in Jugendhilfeausschüssen ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen können, bedarf es einer umfassenden Qualifizierungsinitiative. Das SGB VIII verpflichtet die Kommune, Fortbildung und Praxisberatung für die Mitarbeiter des Jugendamtes sicherzustellen. Auch für Mitglieder in Jugendhilfeausschüssen bedarf es einer Fortbildungsplanung, die den Ausschuss begleitende Fortbildungen beinhaltet. Nach den Qualitätsstandards und Qualitätsanforderungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes definiert der Jugendhilfeausschuss seinen Informations- und Weiterbildungsbedarf selbst und wird von der Verwaltung bei der Umsetzung unterstützt. Ein solcher Informations- und Weiterbildungsplan müsste beinhalten: - ein Anfangsseminar, um die neuen Mitglieder über die bisherige Arbeit zu informieren,
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